Der Bundesrat hatte am Freitag mit großer Mehrheit eine entsprechende Novelle bestätigt, die nun in Kraft treten kann. Sie sieht eine Aufwertung des Berufsfeldes Rettungsdienst vor, indem sie beispielsweise die Ausbildungszeit auf drei Jahre verlängert, die Ausbildungsinhalte modernisiert und noch stärker an den Anforderungen der Praxis ausrichtet sowie erstmals eine Ausbildungsvergütung einführt.
Auch die Berufsbezeichnung ändert sich: Sprach man bislang von „Rettungsassistenten“, so kommt künftig der verständlichere Begriff „Notfallsanitäter“ zum Einsatz.